Wir fordern: Faire Versicherungsbeiträge für Selbständige!
Besonders für Frauen, die in Teilzeit arbeiten möchten, ist die Selbständigkeit wegen der hohen Mindestbeiträge unattraktiv. Es ist Zeit, dies zu ändern!
Als Selbständige setzen zahlreiche Frauen ihren eigenen beruflichen Plan um. Diese Arbeitsform ermöglicht außerdem vielen, Job und Familienarbeit besser unter einen Hut zu bekommen. Dabei gilt es oftmals, besonders zu Beginn der Selbständigkeit, mit kleinerem Verdienst über die Runden zu kommen – und dies ist besonders schwierig für gesetzlich Versicherte, bei denen die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teils über 40 Prozent des Einkommens verschlingen.
Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. (VGSD) machte kürzlich auf dieses Problem aufmerksam: im Unterschied zu Angestellten zahlen Selbständige auch den Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Dabei liegt die Hürde hoch: Zur Berechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen von 2.231,25 Euro angenommen (Mindestbemessungsgrenze) und darauf ein Beitrag von über 400 Euro veranschlagt. Dies trifft gerade Teilzeit-Selbständige – beispielsweise Mütter, die halbtags ihr Kind betreuen – mit einem Einkommen um die 1.000 Euro sehr hart. Von ihrem Verdienst bleibt etwa der Hartz IV-Satz übrig, von dem außerdem Rentenversicherungsbeiträge gezahlt sein wollen. Bei einer Angestellten mit demselben Einkommen liegt der Mindestbeitrag lediglich bei 83,25 Euro, von denen der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Eine niedrigere Mindestbemessungsgrenze wird nur in Härtefällen und für Empfängerinnen des Gründungszuschusses eingeräumt, wobei letzterer aber seit 2012 immer seltener bewilligt wurde.
Umfragen zeigen, dass wegen der abschreckend hohen Beiträge viele Frauen den Schritt in die Selbständigkeit vermeiden – mit negativen Auswirkungen auf ihre finanzielle Selbständigkeit und Altersvorsorge.
Die Situation wird sich außerdem zum Jahreswechsel verschärfen: Ab 2018 werden auf der Basis des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) die Beiträge nur noch vorläufig festgesetzt. Dies ist vor allem in Verbindung mit den hohen Mindestbeiträgen heikel: Rasch führen nicht anerkannte Ausgabenbelege im Steuerbescheid zu einem knapp oberhalb der Grenze liegenden Einkommen, weshalb Nachzahlungen gefordert werden, mitunter auch erst Jahre später.
Wenn Sie sich an der Forderung nach fairen, gestaffelten Beiträgen beteiligen möchten: Die Petition steht online zur Unterschrift bereit unter www.vgsd.de/faire-beiträge.
Hier finden Sie auch weitere Erläuterungen zum Hintergrund der Forderungen und Service-Links.
Text: Michaela Heinze
Wir fordern: Faire Versicherungsbeiträge für Selbständige!
Besonders für Frauen, die in Teilzeit arbeiten möchten, ist die Selbständigkeit wegen der hohen Mindestbeiträge unattraktiv. Es ist Zeit, dies zu ändern!
Als Selbständige setzen zahlreiche Frauen ihren eigenen beruflichen Plan um. Diese Arbeitsform ermöglicht außerdem vielen, Job und Familienarbeit besser unter einen Hut zu bekommen. Dabei gilt es oftmals, besonders zu Beginn der Selbständigkeit, mit kleinerem Verdienst über die Runden zu kommen – und dies ist besonders schwierig für gesetzlich Versicherte, bei denen die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teils über 40 Prozent des Einkommens verschlingen.
Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. (VGSD) machte kürzlich auf dieses Problem aufmerksam: im Unterschied zu Angestellten zahlen Selbständige auch den Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Dabei liegt die Hürde hoch: Zur Berechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen von 2.231,25 Euro angenommen (Mindestbemessungsgrenze) und darauf ein Beitrag von über 400 Euro veranschlagt. Dies trifft gerade Teilzeit-Selbständige – beispielsweise Mütter, die halbtags ihr Kind betreuen – mit einem Einkommen um die 1.000 Euro sehr hart. Von ihrem Verdienst bleibt etwa der Hartz IV-Satz übrig, von dem außerdem Rentenversicherungsbeiträge gezahlt sein wollen. Bei einer Angestellten mit demselben Einkommen liegt der Mindestbeitrag lediglich bei 83,25 Euro, von denen der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Eine niedrigere Mindestbemessungsgrenze wird nur in Härtefällen und für Empfängerinnen des Gründungszuschusses eingeräumt, wobei letzterer aber seit 2012 immer seltener bewilligt wurde.
Umfragen zeigen, dass wegen der abschreckend hohen Beiträge viele Frauen den Schritt in die Selbständigkeit vermeiden – mit negativen Auswirkungen auf ihre finanzielle Selbständigkeit und Altersvorsorge.
Die Situation wird sich außerdem zum Jahreswechsel verschärfen: Ab 2018 werden auf der Basis des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) die Beiträge nur noch vorläufig festgesetzt. Dies ist vor allem in Verbindung mit den hohen Mindestbeiträgen heikel: Rasch führen nicht anerkannte Ausgabenbelege im Steuerbescheid zu einem knapp oberhalb der Grenze liegenden Einkommen, weshalb Nachzahlungen gefordert werden, mitunter auch erst Jahre später.
Wenn Sie sich an der Forderung nach fairen, gestaffelten Beiträgen beteiligen möchten: Die Petition steht online zur Unterschrift bereit unter www.vgsd.de/faire-beiträge.
Hier finden Sie auch weitere Erläuterungen zum Hintergrund der Forderungen und Service-Links.
Text: Michaela Heinze