Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt die heutige Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass ab Montag auch Einzelhandelsgeschäfte unter den entsprechenden Schutz- und Hygieneauflagen öffnen können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können. „Das ermöglicht den flächenmäßig großen Einzelhändlern den Wiedereinstieg ins Geschäft und ist ein Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgleichheit im Handel“, betont der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ha-rald Grefe.
Aber auch das Gastgewerbe benötige sehr bald eine Perspektive für eine Wiedereröffnung mit speziel-len Hygiene- und Abstandsregeln. „Dafür ist ein Kriterienkatalog mit eindeutigen Regelungen not-wendig, an dem sich Gastronomieunternehmen orien-tieren und den sie in Eigenverantwortung umsetzen können“, unterstreicht Grefe.
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt die heutige Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass ab Montag auch Einzelhandelsgeschäfte unter den entsprechenden Schutz- und Hygieneauflagen öffnen können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können. „Das ermöglicht den flächenmäßig großen Einzelhändlern den Wiedereinstieg ins Geschäft und ist ein Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgleichheit im Handel“, betont der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ha-rald Grefe.
Aber auch das Gastgewerbe benötige sehr bald eine Perspektive für eine Wiedereröffnung mit speziel-len Hygiene- und Abstandsregeln. „Dafür ist ein Kriterienkatalog mit eindeutigen Regelungen not-wendig, an dem sich Gastronomieunternehmen orien-tieren und den sie in Eigenverantwortung umsetzen können“, unterstreicht Grefe.