Mindestbemessungsgrenze - Gute Aussichten für Soloselbständige
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Mindestbemessungsgrenze: Gute Aussichten für Soloselbständige

Neuregelung der Beiträge bei Sozialversicherung

Die jahrelange Diskussion um die Mindestbemessungsgrenze bei der Sozialversicherung von Selbständigen trägt endlich Früchte

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, in den Jahren 2018 bis 2020 die Beitragsbemessungsgrenze beim Einkommen von hauptberuflich Selbständigen auf 1.150 Euro zu senken. Dies wird die Situation vieler selbständiger Frauen verbessern, gerade wenn sie in Teilzeit tätig sind, um ihren eigenen beruflichen Plan mit der Betreuung ihres Kindes vereinbaren zu können.

Derzeit wird von der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei denjenigen Selbständigen mit einem tatsächlichen Einkommen von unter 1.000 Euro ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,75 Euro angenommen, um darauf monatliche Beiträge von rund 422 Euro zu berechnen (Mindestbeitrag). Lange hatten sich der Bundesverband der Frau in Business und Management e. V. (B.F.B.M.), die Gewerkschaft ver.di und der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) für eine Verbesserung der sozialen Absicherung eingesetzt. Dies betrifft besonders die 2,3 Millionen Solo-Selbständige in Deutschland, die also selber keine Beschäftigten haben: jede/r Dritte von ihnen hat einen Verdienst von unter 1.100 Euro monatlich. Nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge blieb davon oftmals so wenig übrig, dass stets die Überlegung nahelag, ob sich die Selbständigkeit wirklich „rechnet“.

Die Regierungskoalition plant nun Verbesserungen bei der Sozialversicherung

Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige mit geringem Einkommen sollen abgesenkt und eine allgemeine, gründerfreundliche Altersvorsorge eingeführt werden für Selbständige, die nicht bereits anders abgesichert sind, etwa in berufsständischen Versorgungsnetzwerken. Hiervon werden vor allem selbständige Frauen profitieren, die in einer Teilzeit-Selbständigkeit Familienarbeit und Erwerbstätigkeit vereinbaren wollen.

Durch eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze soll auf 1.150 Euro halbiert sich der Mindestbeitrag auf ca. 210 Euro. Bei der Einführung einer allgemeinen Basis-Altersvorsorge für Selbständige sollen neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch andere Versorgungsformen akzeptiert werden.

Eine „Baustelle“ bleibt allerdings bestehen, die oftmals selbständige Frauen betrifft: Eine soziale Absicherung für Selbständige, die Angehörige pflegen, ist derzeit nicht in Sicht. Hier fordern der B.F.B.M. und ver.di weiterhin, Selbständige nicht vor die Wahl zu stellen, zugunsten ihrer beruflichen Existenz ihre Angehörigen im Stich zu lassen. Als Vorstandsvorsitzender des VGSD fordert außerdem Andreas Lutz eine stärkere Absenkung der Mindestbemessungsgrenze auf 450 Euro wie bei den Angestellten favorisiert, um Gründerinnen während der Familienphase, die in Teilzeit tätig sind, wirklich zu entlasten.